Schweiz

Neues Epidemiegesetz schafft Basis für Impfzwang und Frühsexualisierung

info8.ch: Fernab der öffentlichen Wahrnehmung bahnt sich in der Schweiz eine leise Umwälzung der Gesellschaft an. Das revidierte Epidemiegesetz schafft die Rechtsgrundlage für die obligatorische Sexualerziehung ab 4 Jahren und den staatlich verordneten Impfzwang. Wer stoppt diesen Wahnsinn?

Auf Antrag der Kantone forciert das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Totalrevision des Schweizerischen Epidemiegesetzes. Diese sei „dringend notwendig geworden, weil sich das Umfeld, in dem Infektionskrankheiten auftreten (...), in den letzten Jahren verändert" habe. So steht es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Pikant: Als Vorwand für dieses Gesetz dient u.a. die mangelhafte Krisenbewältigung in Bezug auf die Schweinegrippe (H1N1) Anfang 2010.

Freipässe für Bundesrat

Was auf den ersten Blick teilweise nachvollziehbar klingt, birgt folgenreichen Zündstoff. Denn der Entwurf des revidierten Epidemiegesetzes (Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen) schafft die Grundlage für ein staatlich verordnetes Impfobligatorium. Bei „besonderer Lage" und für „gefährdete Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben" soll der Bundesrat in Eigenregie Zwangsimpfungen verfügen können. Die Bezeichnung „bestimmte Tätigkeiten" wird dabei nicht näher ausgeführt, was im Klartext heisst, dass der Bundesrat mehr oder weniger willkürlich Impfungen beschliessen kann.

Die Impflobby wird es freuen. Ein Staats-Obligatorium garantiert ihnen einen sicheren Abnehmer und klirrende Kassen. Problematisch ist hingegen, dass das Gesetz den vielen – auch wissenschaftlichen – Bedenken keinerlei Rechnung trägt und statt dessen Impfungen als die alleinige Lösung gegen Krankheiten anpreist, obwohl unzählige Fachleute den Impfungen jeden Nutzen absprechen und sich in der Schweiz Tausende von Menschen einer Impfung verweigern und trotzdem kerngesund sind.

Es geht dabei nicht um die Frage, ob Impfungen gut oder schlecht sind, sondern darum, ob ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat seine Bürger – egal aus welchen Gründen – dazu zwingen kann. Wollen wir eine Staatsräson, die Menschen bestraft, die sich aus Überzeugung einer Impfung widersetzen? Diese Frage muss gestellt und kontrovers diskutiert werden dürfen.

Mit dem Impfzwang „bei besonderer Lage" sind die Möglichkeiten des Bundesrates aber noch nicht ausgeschöpft. Gemäss Art. 6, Abs. 2 kann er weiter „in Absprache mit den Kantonen folgende Massnahmen anordnen: a. Massnahmen gegenüber einzelnen Personen; b. Massnahmen gegenüber der Bevölkerung". Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordere, könne der Bundesrat zudem „für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen" (Art. 7). Was diese mysteriösen Formulierungen konkret bedeuten, ist unklar. Auf jeden Fall sind sie nicht eben beruhigend.

Schweiz ordnet sich komplett der WHO unter

Das Epidemiegesetz soll weiter die Kompetenzen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) massiv ausbauen. Das BAG ordnet sein Handeln dabei vollumfänglich den zuweilen umstrittenen Absichten der UNO-Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter. So wird „eine besondere Lage" automatisch ausgerufen, wenn die WHO festgestellt habe, „dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht (Art. 6, Absatz 1)."

Im Klartext: Haben die Funktionäre der WHO einen Beschluss gefasst, ordnet sich Schweiz bedingungslos unter. Die nationale Souveränität wird vollständig ausser Kraft gesetzt.

Das neue Epidemiegesetz soll 2014 in Kraft treten. Es wird entweder Ende 2011 oder im Frühjahr 2012 im Schweizer Parlament behandelt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. 50'000 Unterschriften innert 3 Monaten ermöglichen eine Volksabstimmung. Die Chancen eines Referendums hängen davon ab, in welcher Form das Gesetz verabschiedet werden wird und wie sich die Parteien dazu stellen werden.

Wird das Gesetz in der Form genehmigt, wie es heute vorliegt, ist ein Referendum Pflicht. Während sich kritische Stimmen vorab der Grünen und der SVP am geplanten Impfzwang stören, haben überparteiliche Bürgerkomitees Widerstand gegen die Grundlage für die Frühsexualisierung angekündigt (mehr dazu in Teil 2).

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Ihre Yvette Estermann

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